Geschäfts-
und Lieferbedingungen
Geschäfts- und
Lieferbedingungen der Firma Cybernex GmbH, Plinganserstr. 3, 81369 München,
Deutschland (nachfolgend Cybernex genannt)
ALLGEMEIN:
1. Für alle Rechtsgeschäfte
mit Cybernex gelten die nachstehenden Bestimmungen und, soweit in diesen
Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, das Gesetz. Anderslautende
Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner
haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren nachstehenden Bedingungen
widersprechen.
2. Angebote erfolgen stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst
wirksam, wenn wir sie schriftlich oder per Email bestätigt haben. Für den
Inhalt der mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, insbesondere die an uns
erteilten Aufträge, ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgeblich. Mündliche Nebenabsprachen, zusätzliche Vereinbarungen oder
Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind.
3. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unserer Waren sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht
von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und
behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller
verantwortlich.
LIEFERBEDINGUNGEN:
4. Liefertermine sind für
uns nur verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag schriftlich
festgelegt sind. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor Beibringung der für die Auftragsausführung vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
eventuell vereinbarten Anzahlung.
5. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht eingehalten oder geraten
wir anderweitig in Leistungsverzug, so muß uns der Vertragspartner eine
Nachfrist von mindestes einem Monat setzen, ehe er Verzugsfolgen geltend
machen kann.
6. Erfolgt die Lieferung im Versandwege, ist unsere Lieferverpflichtung mit
ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Frachtführer erfüllt. Der
Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen
und -leistungen berechtigt.
8. Ist der Besteller Käufer des Softwareprogrammes Address ONE und
beauftragt der Besteller Cybernex mit dem Kauf von Erzeugnissen die Cybernex
von dritter Seite beziehen muß und erfolgt die Installation des Programmes
Address ONE im Auftrag des Bestellers durch Cybernex, so erfolgt die
Auslieferung an den Besteller erst nach Überprüfung und entsprechender
Konfiguration der Erzeugnisse. Eine Verlängerung der Hersteller-Garantie
entsteht dadurch nicht.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
9. Soweit nichts anderes
vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar. Gleiches gilt für Rechnungen für Teillieferungen oder
-leistungen. Erstkunden werden grundsätzlich per Nachnahme beliefert.
10. Ist der Besteller Käufer von Soft- und Hardware und erfolgt die
Installation der Software im Auftrag des Bestellers durch uns, so sind wir
berechtigt, gleichzeitig mit Beginn der Installation dem Besteller die
Hardware in Rechnung zu stellen.
11. Erfolgt die Softwareinstallation auf Wunsch nachträglich oder auf
fremden Rechnern, so wird die Installation nach der Servicepreisliste von
Cybernex dem Auftraggeber berechnet.
12. Wir sind berechtigt, für ohne Rechnungsbeträge ab Fälligkeit 6%
Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
verlangen.
13. Cybernex ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen
zurückzubehalten, bis bereits fällige Rechnungsbeträge einschließlich
bestehender Nebenforderungen ausgeglichen sind.
EIGENTUMSRECHTE:
14. Der Besteller erwirbt
an von uns gelieferten Softwareprogrammen kein Eigentum, sondern lediglich
das Nutzungsrecht. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der
Besteller ist verpflichtet, die Lizenzbestimmungen des Urheberrechtsinhabers
zu beachten. Eine Reproduktion der Programme, Handbücher uns sonstiger
Unterlagen, einerlei in welcher Weise, ganz oder teilweise, ist nicht
gestattet.
15. An allen von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum vorbehalten,
bis unsere sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber
dem Vertragspartner restlos erfüllt sind; bei Zahlung mit Scheck oder
Wechsel bis zu deren Einlösung.
16. Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist eine Veräußerung der von
uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig.
Eine anderweitig Verfügung über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung
an Dritte oder eine Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des
Weiterverkaufs muß sich unser Besteller ebenfalls die
Eigentumsvorbehaltsrechte bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die
aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen tritt der Besteller bereits
jetzt sicherungshalber an Cybernex ab. Cybernex nimmt diese Abtretung
hiermit an. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht
das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Verkäufer
für den Verkäufer vorgenommen, ohne da dem Verkäufer hieraus
Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird,
erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet
worden ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert
unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu
sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
17. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand bis zur Befriedung unserer Forderungen wieder an uns zu
nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Rücknahme des
Liefergegenstandes trägt der Besteller die hierdurch anfallenden Kosten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Der Besteller ist
verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen.
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen
sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich,
spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Später
auftauchende Mängel sind innerhalb gleicher Frist ab Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.
18. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl
nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Besteller einen Preisnachlaß
einräumen. Ein Recht zur Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises oder zur
Rückgängigmachung des Vertrages hat der Besteller nur, wenn zwei
Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder zwei Ersatzlieferungen ebenfalls
mangelhaft sind.
19. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, wenn Betriebs-
oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Produkte fehlerhaft
oder nachlässig behandelt oder übermäßig beansprucht, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
20. Funktionsstörungen an den von uns gelieferten Geräten und Programmen können
durch eine mangelhafte Stromversorgung verursacht werden. Solche Störungen
begründen keine Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch des Bestellers und auf
seine Kosten werden wir soweit technisch möglich, Störungen in der
Stromversorgung beseitigen.
SERVICE UND WARTUNG:
21. Außerhalb der Gewährleistung
besteht die Möglichkeit, auftretende Störungen durch Cybernex beseitigen
zu lassen. Zur Vorbeugung von Störungen kann auch eine regelmäßige
Wartung der Hardware durch einen Hardware-Wartungsvertrag erfolgen
22. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem
jeweils erteilten und von uns bestätigten Auftrag. Unsere Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten vollinhaltlich auch für erteilte Reparatur- und
Wartungsaufträge. Die vom Auftraggeber für diese Leistungen zu bezahlenden
Kosten bestimmen sich nach unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen
Servicepreisliste.
23. Cybernex hat das Recht, sich zur Erbringung der in Auftrag gegebenen
Reparatur- und Wartungsleistungen Dritter zu bedienen.
24. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns reparierte oder gewartete Geräte
nach Beendigung unserer Serviceleistungen bzw. Rückgabe des Gerätes zu überprüfen
und uns binnen 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. Rückgabe des Gerätes
schriftlich zu informieren, falls die erbrachten Leistungen Mängel
aufweisen sollten. Im übrigen gelten die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen.
SONSTIGES:
25. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung des Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß aus unerlaubter Handlung oder sonstigem
Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
26. Alle Ansprüche und Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen
stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
27. Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen
aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt
sind.
28. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
29. Mit Aushändigung der neuen Geschäfts- und Lieferbedingungen verlieren
alle vorhergehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.
Stand 1.1.2001
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